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   BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17   

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https://dejure.org/2017,49185
BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17 (https://dejure.org/2017,49185)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2017 - 1 StR 299/17 (https://dejure.org/2017,49185)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2017 - 1 StR 299/17 (https://dejure.org/2017,49185)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 267 Abs. 6 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit im Moment der Tat aufgrund des Zusammenwirkens einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol, erforderliche Darstellung im Urteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verminderung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund der Intelligenzminderung in Verbindung mit dem Alkohol; Beruhen der eingeschränkten Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung: Prüfung erheblich verminderter Schuldfähigkeit des alkoholisierten Täters mit erheblicher Intelligenzminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verminderung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund der Intelligenzminderung in Verbindung mit dem Alkohol; Beruhen der eingeschränkten Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Intelligenzminderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Zwar kann eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund, wie das Landgericht sie angenommen hat, dem Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' unterfallen und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14 Rn. 15, NStZ-RR 2015, 71), die zu einer erheblich verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führen kann.
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Zudem fehlen Ausführungen dazu, welchen Einfluss die Intelligenzminderung auf die Handlungsmöglichkeiten des alkoholisierten Angeklagten in der konkreten Tatsituation hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17

    Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 Rn. 8, NStZ-RR 2017, 270 mwN).
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 376/09

    Brandstiftung (minder schwerer Fall; Persönlichkeitsstörung; Alkoholintoxikation;

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Die Annahme des Eingangsmerkmals darf sich auch nicht auf die Feststellung der Intelligenzminderung oder eines niedrigen Intelligenzquotienten beschränken, sondern bedarf einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 240/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
    Schon im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieser Behinderung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10 für die Diagnose "Schwachsinn') sind die Urteilsausführungen wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend, zumal nicht mitgeteilt wird, aufgrund welcher Untersuchungsverfahren und Kriterien der Sachverständige zu seiner Diagnose gelangt ist.
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung

    Dazu bedarf es einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 299/17, Rn. 12; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11).
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